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Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift noch bis 2016
Nach Auskunft des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) haben sich der EU-Rat, das Parlament und die Kommission kurz vor Weihnachten auf einen gemeinsamen Text für die so genannte Single-Euro-Payments-Area-Verordnung (SEPA) geeinigt.
Einheitliches europäisches Verfahren für alle unbaren nationalen Zahlungsverfahren
Ursprünglich sah diese neue Verordnung technische Anforderungen an künftige Lastschriften vor, die mit dem elektronischen Lastschriftverfahren nicht vereinbar waren. Mit der SEPA-Verordnung sollen sämtliche unbaren nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) bis Februar 2014 durch einheitliche europäische Verfahren ersetzt werden.
Ausnahmeregelung für kartengestütztes Lastschriftverfahren
Für das kartengestützte Lastschriftverfahren wurde eine Ausnahmeregelung vom verbindlichen Enddatum beschlossen. Es wird bis Ende Januar 2016 zulässig sein, wenn der nationale Gesetzgeber dies will. Nach Auskunft des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels ist das elektronische Lastschriftverfahren besonders für den Modefachhandel die preisgünstigste unbare Zahlungsart.
Informationen:
IHK zu Schwerin
Mario Göldenitz
Tel.: 0385 5103-206
Fax: 0385 5103-9206
goeldenitz@schwerin.ihk.de
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