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Europäische Verbraucherrechte-Richtlinie:
Rechtsicherheit für interaktiven Handel
Das Europaparlament verabschiedete eine neue Verbraucherschutzrichtlinie für den europäischen Online- und Versandhandel. Ergebnis ist die Einführung einer einheitlichen Buttonlösung.
Im interaktiven Handel wird zukünftig europaweit ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen gelten. Dadurch wird besonders der grenzüberschreitende Handel deutlich einfacher. Die Frist beginnt einheitlich an dem Tag, an dem der Verbraucher die Waren erhält. Bisher waren in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Widerrufsfristen zwischen 7 und 14 Tagen gültig. Bei fehlender Rechtsbelehrung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland darüber hinaus noch ein unbefristetes Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht vor. Zukünftig wird es in diesem Fall europaweit nur noch eine Fristverlängerung von einem Jahr geben.
Schutz vor Abo-Fallen durch Buttonlösung
Die sogenannte Buttonlösung wird auf europäischer Ebene als eine Art "Schaltflächen-Lösung" realisiert. Dadurch soll der Verbraucher künftig besser vor sogenannten Abo-Fallen geschützt werden. So ist der Verbraucher in Zukunft nur dann an Online-Bestellungen über Waren oder Dienstleistungen gebunden, wenn per Knopfdruck eindeutig bestätigt wird, dass er eine kostenpflichtige Leistung, etwa ein Abonnement oder eine Ware, erwirbt. Die Button-Lösung nach deutschem Vorbild wurde nicht in die Richtlinie aufgenommen.
Versandkostenübernahme bei Widerruf
Widerruft der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag, so trägt der Versandhändler wie bisher die Kosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher. Die Kosten der Rücksendung kann er jedoch zukünftig bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen. Dem Unternehmer steht es aber zukünftig weiterhin frei, auch diese Kosten zu übernehmen.
Vollharmonisierung im europäischen Fernabsatz
Der gemeinsame Kompromissvorschlag zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament für eine neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie wurde am 23. Juni 2011 beschlossen. Nun muss noch der Rat dem Text zustimmen, dies gilt jedoch als reine Formalität. Damit wird im europäischen Fernabsatz, bis auf einige Ausnahmen, eine Vollharmonisierung erreicht. Zukünftig dürfen die nationalen Gesetzgeber keine abweichenden Vorschriften erlassen und auch keine zusätzlichen Pflichten einführen. Alle Mitgliedsstaaten müssen die Vorschriften bis spätestens Ende 2013 ohne Abweichungen in nationales Recht umsetzen. In Deutschland befindet sich der Gesetzentwurf für die Buttonlösung, laut Aussage der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bereits in der Schlussabstimmung.
Details (externer Link, 170 S., 764 KB)
Ansprechpartner:
IHK zu Schwerin
Mario Göldenitz
0385 5103-206
goeldenitz@schwerin.ihk.de
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