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Waffenhandelsprüfung

Die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel der IHK zu Schwerin übertragen. Der Prüfungsausschuss ist für ganz Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Kenntnisse des Waffenrechts allgemein, insbesondere aber des Waffengesetzes, der 1. Waffenverordnung und der Grundzüge der 3. Waffenverordnung sind unerlässlich. Theoretische Rechtskenntnisse allein reichen in keinem Fall aus. So sollte man beispielsweise Aussehen und Inhalt einer Waffenbesitzkarte, eines Jagdscheines, eines Munitionshandelsbuches und anderer im Waffenhandel üblichen Dokumente aus eigener Anschauung kennen und mit diesen Dokumenten umgehen können. Gleichwichtig ist auch die Fähigkeit, gängige Waffentechnik zu erläutern und praktisch zu handhaben. Dabei legt der Prüfungsausschuss auch besonderen Wert auf die technische Identifikation von Waffen und Munition und auf die Beantwortung all solcher Fragen, die mit Sicherheits- und Schutzaspekten im Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch die Handelsfähigkeit von Waffen und Munition.

Die Waffenhandelsprüfung wird 1 bis 2-mal pro Jahr durchgeführt und kostet 255,65 €. Die nächsten Termine sind in der IHK-Rechtsabteilung zu erfragen. Anmeldungen erfolgen seitens der zuständigen Ordnungsämter.


IHK-Merkblatt   Waffenhandelsprüfung


Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103 - 502
Fax: 0385 5103 - 9502
e-mail: eisenach@schwerin.ihk.de

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