Existenzgründungsberatung und -sicherung:
Partner von Anfang an
Mit persönlicher Beratung und mit Informationsmaterial über Branche, betriebswirtschaftliche Grundlagen und Finanzierung, einschließlich öffentlicher Fördermittel, begleitet die IHK Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Wir klären mit Ihnen Detailfragen und geben Ihnen eine erste Einschätzung der Wettbewerbssituation in dem von Ihnen angestrebten Tätigkeitsfeld. Wir beraten Sie über die Gewerbeanmeldung, die Formalitäten zur Antragstellung der Erlaubnis bzw. Genehmigung sowie die Erfüllung der Berufszugangsbedingungen für das Verkehrsgewerbe. Auf diese Weise begleiten wir Sie als Lotse auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit.
Fachkundeprüfung für den Berufszugang
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Voraussetzung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.
Wo und wie Sie sich auf die Fachkundeprüfung vorbereiten können, welches Lehrmaterial Sie benötigen und wie die Prüfung erfolgt, erfahren Sie hier
Berufskraftfahrergrundqualifikation
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Bus- und Lkw-Fahrer, die in Verkehrsunternehmen tätig werden wollen, zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Grundqualifkation erwerben, wenn sie nicht eine mehrjährige spezifische Berufsausbildung durchlaufen haben.
Wo und wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können, welches Lehrmaterial Sie benötigen und wie die Prüfung erfolgt, erfahren Sie hier
Erlaubnisse, Genehmigungen und Lizenzen
Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit benötigen Verkehrsunternehmer für ihre Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz. Die IHK berät Sie, welche Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein müssen, wo Sie die gewünschte Zulassung erhalten und was Sie beim Transport gefährlicher Güter beachten müssen. Dabei wirkt die Kammer eng mit den zuständigen Behörden sowie den Verbänden zusammen. Weiterhin beraten wir Sie über die Antragstellung zu Ausnahmegenehmigungen für Transporte an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ferienreisezeit.
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