HOME
21.05.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aktuelles
Fakten und Positionen
Tourismus und Gastgewerbe
Handel und Dienstleistungen
Gesundheitswirtschaft
Verkehrsgewerbe
Infrastruktur
Regionalentwicklung
Landkreise
Familienpolitik / Gleichstellung
Aus- und Weiterbildung
International
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Standortpolitik


Leistungen für Verkehrsunternehmen/Berufszugang

 

 

 

Die Interessenvertretung umfasst grundsätzlich alle wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsunternehmen. Im Verkehrsgewerbe betrifft dies den Güterkraftverkehr einschließlich der Fragen zu Gefahrguttranspor-
ten, den Straßenpersonenverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie den Verkehr mit Taxis und Mietwagen, den Binnenschiffs- und Seeverkehr sowie den Luftverkehr.


Existenzgründungsberatung und -sicherung:
Partner von Anfang an

Mit persönlicher Beratung und mit Informationsmaterial über Branche, betriebswirtschaftliche Grundlagen und Finanzierung, einschließlich öffentlicher Fördermittel, begleitet die IHK Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Wir klären mit Ihnen Detailfragen und geben Ihnen eine erste Einschätzung der Wettbewerbssituation in dem von Ihnen angestrebten Tätigkeitsfeld. Wir beraten Sie über die Gewerbeanmeldung, die Formalitäten zur Antragstellung der Erlaubnis bzw. Genehmigung sowie die Erfüllung der Berufszugangsbedingungen für das Verkehrsgewerbe. Auf diese Weise begleiten wir Sie als Lotse auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit.

Fachkundeprüfung für den Berufszugang

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Voraussetzung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.


Wo und wie Sie sich auf die Fachkundeprüfung vorbereiten können, welches Lehrmaterial Sie benötigen und wie die Prüfung erfolgt, erfahren Sie    hier
Berufskraftfahrergrundqualifikation

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Bus- und Lkw-Fahrer, die in Verkehrsunternehmen tätig werden wollen, zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Grundqualifkation erwerben, wenn sie nicht eine mehrjährige spezifische Berufsausbildung durchlaufen haben.


Wo und wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können, welches Lehrmaterial Sie benötigen und wie die Prüfung erfolgt, erfahren Sie    hier
Erlaubnisse, Genehmigungen und Lizenzen

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit benötigen Verkehrsunternehmer für ihre Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz. Die IHK berät Sie, welche Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein müssen, wo Sie die gewünschte Zulassung erhalten und was Sie beim Transport gefährlicher Güter beachten müssen. Dabei wirkt die Kammer eng mit den zuständigen Behörden sowie den Verbänden zusammen. Weiterhin beraten wir Sie über die Antragstellung zu Ausnahmegenehmigungen für Transporte an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ferienreisezeit.

   Prüfungstermine

Ansprechpartner:
Staatl. gepr. BW Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
Mail: quilitz@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern