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Fahrerpflichten bei der Beförderung von Gefahrgut als Stückgut
Die StVO und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) legen für alle bei einem Straßentransport Beteiligten eine Reihe von Pflichten fest. Besonders beim Versand gefährlicher Güter sind diese Pflichten in der GGVSEB wenig übersichtlich. Der Fahrer ist am engsten mit der Beförderung verbunden und muss daher eine Vielzahl von Pflichten erfüllen. Das Merkblatt fast diese als Übersicht zusammen.
IHK-Merkblatt (5 S., PDF 118 KB, Stand: 17.12.2010)
Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de
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