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 Neu IHK-Satzung Gefahrgutbeauftragtenschulung

Seit 01. September 2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Kraft. Die IHK zu Schwerin hat auf dieser rechtlichen Grundlage eine neue Satzung zur Regelung der Gefahrgutbeauftragtenschulung in ihrem Kammerbezirk erlassen.

  Satzung

Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw
Hartmut Quilitz
Te.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de

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