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EU-Festlegungen zu Lenk- und Ruhezeiten
Das Europäische Parlament billigte am 02. Februar 2006 das Vermittlungsergebnis, das mit dem EU-Ministerrat im Dezember 2005 erzielt worden war. Es regelt die Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Schwerlastverkehr ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) neu. Da nach der deutschen Fahrpersonalverordnung (FPersV) auch der Güterkraftverkehrsunternehmer der seinen eigenen Lkw ab 2,8 t zGM fährt, betroffen ist, hat die IHK zu Schwerin ein Merkblatt für Güterkraftverkehrsunternehmer erarbeitet. Neben den neuen gesetzlichen Festlegungen enthält dieses Merkblatt ein Schema, das den Unternehmern und Berufskraftfahrern, die mit der Lenk- und Ruhezeitproblematik weniger vertraut sind, bei eigenen Entscheidungen helfen kann.
Merkblatt
Ansprechpartner:
Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
e-mail: quilitz@schwerin.ihk.de
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