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Die 3,5-Tonnengrenze im Güterkraftverkehr – Risiken der Nichtbeachtung
Besonders bei selbstfahrenden Güterkraftverkehrsunternehmern kommt es vor, dass es unklar ist, ab wann ein Gütertransport erlaubnispflichtig wird. Wichtige Hinweise erhalten Sie im gleichnamigen IHK-Merkblatt (PDF).
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Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
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