HOME
21.05.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aktuelles
Fakten und Positionen
Tourismus und Gastgewerbe
Handel und Dienstleistungen
Gesundheitswirtschaft
Verkehrsgewerbe
Infrastruktur
Regionalentwicklung
Landkreise
Familienpolitik / Gleichstellung
Aus- und Weiterbildung
International
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Standortpolitik

Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Kabinett beschlossen

Der Entwurf des Personenbeförderungsgesetzes ist am 3. August 2011 vom Kabinett beschlossen worden. Ein Termin für die Befassung des Bundesrates steht noch nicht fest. Im ÖPNV soll es beim Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bleiben. Der Buslinienfernverkehr soll weitgehend liberalisiert werden. Die Beförderung unter 50 km soll zum Schutz des subventionierten ÖPNV nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die IHKs hatten Gelegenheit, Stellung zum Entwurf zu nehmen.


Information:
IHK zu Schwerin
Hartmut Quilitz
0385 5103-209
quilitz@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern