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Standortpolitik

Verkehrsleiter ab 4. Dezember 2011 Pflicht

Unternehmen des Güterverkehrsgewerbes und Busbetriebe müssen entsprechend der Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) ab 04.12.2011 einen Verkehrsleiter bestellen. Die zur Führung der Geschäfte bestellte Person wird es künftig nicht mehr geben. Näheres wird im IHK-Merkblatt erläutert.

  Merkblatt

Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de

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