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Existenzgründung und Unternehmensförderung |
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Das neue Kontrollbarometer
Tipps zum Bewertungsschema
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2012 soll das neue Kontrollbarometer eingeführt werden, mit dem Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen für Ihre Kunden/Gäste gut sichtbar ausgehangen werden müssen. Auch die Internet-Veröffentlichung ist geplant.
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Vom Tisch sind die ursprünglichen Überlegungen, die Ernährungswirtschaft in der Breite dem Barometer-System zu unterwerfen. Begonnen werden soll mit Betrieben mit Verbraucherkontakt. Gastronomie und Hotellerie, Handel und Handwerk sind als erste betroffen.
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In Sachen Verbraucherschutz prescht Berlin nunmehr voran. In der Bundeshauptstadt wurden bereits die ersten Veröffentlichungen von Untersuchungs-
ergebnissen durchgeführt. Es ist ein Anfang und weitere Bundesländer werden zeitnah folgen. Unternehmen mit Verbraucherkontakt sollten sich daher frühzeitig einstellen auf diese Neuerungen.
Erste Hilfestellung zum Bewertungsschema
Das Hygienebarometer ist das Ergebnis einer Kontrolluntersuchung. Es werden die drei Blöcke Verhalten des Unternehmens, das betriebliche Eigenkontrollsystem sowie das sog. Hygienemanagement bewertet.
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Was wird wie bewertet?
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Das Bewertungsschema gibt Aufschluss über die Kriterien und die Bewertungsmaßstäbe.
Basis der Bewertung ist die sog. AVV Rüb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rüb) vom 3. Juni 2008.
Bewertungsschema (PDF 223 KB)
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Nach dieser Regelung wurde das Bewertungsschema aufgebaut und wird mit den angegebenen Maximalwerten bewertet. Das Ergebnis soll dann online veröffentlicht werden. Die Inhaber der betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, das sog. Hygiene-Barometer gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen.
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Betriebskontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Die „Restaurant-Ampel“ ist allerdings nicht kritiklos. Eine unzureichende Bewertung kann sich erheblich negativ auswirken auf die Umsätze des Unternehmens. Ist das Hygiene-Barometer erst einmal angebracht, kann nur das Ergebnis einer Nachuntersuchung zu einer Entfernung und Anbringung des neuen Ergebnisses führen. Die Frage des Rechtsschutzes gegen ein ggf. falsches Ergebnis wird daher strittig diskutiert. Von Seiten der Kontrollbehörden wird signalisiert, solche Betriebe schnell nachzukontrollieren. Die Zwischenzeit kann aber durchaus existenzbedrohend sein. Die IHK-Organisation setzt sich daher dafür ein, den vorläufigen Rechtsschutz anzuwenden bis Klarheit besteht über das Ergebnis der Untersuchung. Momentaufnahmen dürfen nicht entscheiden über die Zukunft eines Unternehmens.
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www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
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Informationen:
IHK zu Schwerin
Klaus Uwe Scheifler
Tel.: 0385 5103-301
E-Mail: scheifler@schwerin.ihk.de
Mario Göldenitz
Tel.: 0385 5103-206
E-Mail: goeldenitz@schwerin.ihk.de
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