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Bau- und Vergaberecht:
Vergabeordnung zum August 2011 geändert

Mit der Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge wurden nun Regelungen zur Energieeffizienz und zu Zuschlagskriterien für Straßenfahrzeuge aufgenommen. Öffentliche Auftraggeber sollen bei Vergaben in der Leistungsbeschreibung energieverbrauchsrelevante Anforderungen benennen. Die zu ermittelnde Energieeffizienz ist als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen. Dies betrifft energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen. Auch bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind die Kriterien Energieverbrauch und Umweltauswirkung zu berücksichtigen. Unternehmen als Bieter müssen sich diesen Anforderungen stellen und ihre Angebote ergänzen um die erforderlichen Energieeffizienzangaben. Mit den Änderungen werden Vorgaben aus Richtlinien der EU (RL 2006/32 EG und RL 2010/30/EU) und den Europäischen Parlamenten (vgl. Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 44 S.1724/1725) umgesetzt.

  Vierte Verordnung
       zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (16. August 2011)


Information:
IHK zu Schwerin
Klaus Uwe Scheifler
0385 5103 301
mail: scheifler@schwerin.ihk.de

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