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Öffentliches Vergaberecht 2010
VOL, VOF, VOB: Geänderte Vergabeverordnung/neu gefasste Vergabeordnungen
Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV) wurde am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 30 Seite 724 veröffentlicht und ist somit seit dem 11. Juni 2010 in Kraft. Einige Regelungen der alten VgV wurden gestrichen oder bereits im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) neu aufgenommen.
Zeitgleich mit der geänderten Vergabeverordnung sind nun auch die 2. Abschnitte der bereits in 2009 verkündeten Vergabe- und Vertragsordnungen also die neue VOL/A und die VOB/A sowie die VOF in Kraft getreten. Zur Anwendung der 1. Abschnitte (Haushaltsrecht der Bundesländer) - also im Bereich der VOL sind das alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zum EG-Schwellenwert von 193.000 EURO und in der VOB alle Bauleistungen bis zu einem Gesamtauftragswert von 4,845 Mio. € - gilt es in Mecklenburg-Vorpommern, den Landeserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abzuwarten, der zum Monatsende Juni 2010 erwartet wird.
Veränderungen in der neuen VgV:
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Ein Hinweis, dass für Sektorenauftraggeber (Trinkwasser, Energieversorgung und Verkehr) die Sektorenverordnung (SektVO) vom 23.09.2009 zur Anwendung kommt (§ 1 Abs. 2 VgV).
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Die Neuregelung zu den EG-Schwellenwerten sind im § 2 VgV erfolgt
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Die Schätzung des Auftragswertes wurde im § 3 VgV redaktionell neu gefasst.
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Zukünftig kann der „Energieverbrauch“ im Rahmen einer Leistungsbeschreibung und als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden (§ 4 Abs.6 und § 6 Abs. 2 VgV).
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Die Regelungen zum „Wettbewerblichen Dialog“ wurden in der VgV gestrichen und vollständig in die novellierten Abschnitte 2 von VOB/A und VOL/A übernommen.
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Die §§ 7 bis 13 wurden gestrichen. Die Regelungen zur Vorinformationspflicht der Auftraggeber gegenüber den nicht berücksichtigten Bietern finden sich nunmehr in der SektVO bzw. im GWB
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Zukünftig werden die CPV-Codes nicht mehr vollständig im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur noch die Änderungen hierzu (§ 14 Abs. 2 VgV).
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Eine Zusammenfassung der bislang in § 30a VOL/A und § 19 VOF geregelten Melde- und Berichtspflichten ist jetzt im neuen § 17 VgV erfolgt.
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Der Abschnitt 2 der VgV (Nachprüfungsverfahren) ist vollständig entfallen, weil die aktuellen Nachprüfungsbestimmungen bereits im neuen GWB (vgl. § 102 ff. GWB) geregelt wurden.
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Änderungen in den neuen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A und VOB/A:
Die Vergabeordnungen wurden neu strukturiert und am Verfahrensablauf orientiert.
Darüber hinaus wurden im Bereich der VOB/A einheitliche Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben eingeführt. In der VOL/A wird unterhalb der Schwellenwerte erstmals ein „Direktkauf“ möglich, danach können Aufträge unterhalb von 500,00 Euro nunmehr auch ohne ein förmliches Vergabeverfahren vergeben werden.
Zusätzlich werden Regelungen zur sogenannten „dynamischen Beschaffung“ getroffen. Allerdings werden den Auftraggebern im Gegenzug für diese Vereinfachungen durch beide Verdingungsordnungen bestimmte Transparenzpflichten auferlegt. Neu sind im VOB/A-Bereich auch die Regelungen zu Bedarfspositionen, die nunmehr nur noch in Ausnahmefällen ausgeschrieben werden dürfen. Außerdem soll im Regelfall auf Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers verzichtet werden.
Sowohl in der VOB als auch in der VOL wurden einerseits die Anforderungen an die Eignungsnachweise deutlich gesenkt und andererseits die Bedeutung von Präqualifikationsverzeichnissen und Eigenerklärungen gestärkt. Fehlende Erklärungen und Nachweise dürfen künftig vom Auftraggeber nachgefordert werden, soweit das Angebot nicht aus anderen formalen Gründen (z.B. verspätetes Angebot) auszuschließen ist. Derart nachgeforderte Erklärungen müssen dann innerhalb von sechs Kalendertagen durch den Bieter vorgelegt werden. Weitere wichtige Änderungen finden sich im Umgang mit fehlenden Preisangaben, wonach Angebote nicht mehr zwangsweise auszuschließen sind sowie zum Ausschluss von nicht hinreichend gekennzeichneten Nebenangeboten und zum Ablauf des Submissionstermins.
Informationen/Rückfragen:
Klaus Reisenauer
Geschäftsführer
Auftragsberatungsstelle MV e.V.
Tel.: 0385 3993-250
e-mail: reisenauer@abst-mv.de
www: ABST M-V e.V.
Gesetzes- und Verordnungstexte
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