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Zubenennungserlass 2012 ist in Kraft
Nachdem der bisherige Zubenennungserlass am 31.12.2011 außer Kraft getreten war, wurde nunmehr der
"Erlass über die Zubenennung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" (Zubenennungserlass)
am 30. Januar 2012 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V 2012 S. 194) veröffentlicht. Diese Verwaltungsvorschrift ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 31.01.2012 in Kraft getreten und somit anzuwenden.
Den Erlass im Wortlaut können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
Erlass (PDF, 451 KB, 1 Seite)
Auftragsberatungsstelle M-V
Ansprechpartner:
Geschäftsführer
Klaus Reisenauer
Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin
Tel.: 0385 3993-253
email: reisenauer@abst-mv.de
Vorstandsvorsitzender
der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Klaus Uwe Scheifler
IHK zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-301
email: scheifler@schwerin.ihk.de
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