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Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmen
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr (einschließlich Umzugsverkehr) mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, daß der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Weitere Hinweise im Merkblatt.
Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw. Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de
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