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Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen Taxen und Mietwagen
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchfuhren will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies sind für den Linienverkehr das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und für den Gelegenheitsverkehr die betreffende untere Vekehrsbehörde des Landkreise bzw. der kreisfreien Stadt. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Weitere Hinweise im Merkblatt.
Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw. Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de
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