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Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen und Mietwagenverkehrs nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Weitere Hinweise im Merkblatt.
Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Bw. Hartmut Quilitz
Tel.: 0385 5103-209
Fax: 0385 5103-9209
quilitz@schwerin.ihk.de
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