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Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Der Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein.

Die Sachkenntnisprüfung   erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln bei der IHK. Im einzelnen ist nach § 4 dieser Verordnung durch den Prüfungsausschuss festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer:

das Sortiment frei verkäuflicher Arzneimittel übersieht,

die in frei verkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,

offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene frei verkäufliche Arzneimittel erkennen kann,

frei verkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann,

über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe frei verkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,

die mit dem unsachgemäßen Umgang mit frei verkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,

die für frei verkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und derWerbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.


Die Prüfung

  erfolgt schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren.
  gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der zu erreichenden Punkte erzielt wurden.
  dauert 75 Minuten.

Die IHK vermittelt Anschriften von Bildungsträgern für die Schulungen und nimmt die Prüfung ab.

 

 

 

   (PDF 135 KB)
Mit Klick auf Grafik/Lupe
Ausfüllen am PC möglich
  

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Die verbindliche Anmeldung zur Prüfung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich bei der IHK erfolgen. Hierzu können Sie die entsprechenden Unterlagen unter den u. g. E-Mail-Adressen anfordern.

  Prüfungstermine und weitere Infos



Ansprechpartner bei der IHK zu Schwerin:
Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans
Tel.: 0385 5103-309
Fax: 0385 5103-9309
e-mail: mans@schwerin.ihk.de

Dipl.-Betriebswirt (FH) Horst Misof
Tel.: 0385 5103-311
Fax: 0385 51 03-9311
e-mail: misof@schwerin.ihk.de

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