Die IHK zu Schwerin führt für bestimmte Bereiche Sachkenntnisprüfungen bzw. Fachkundeprüfungen durch. Um welche es sich handelt, ist auf den folgenden Seiten zu sehen.
Sachkenntnisprüfung Der Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. § 50 des Arzneimittelgesetzes nur mit der entsprechenden Sachkenntnis betrieben werden. Die IHK zu Schwerin führt diese Sachkundeprüfung durch.