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Versicherungsvermittler/-berater: Sachkundeprüfung


  Allgemeines
  Prüfungsinhalte
  Prüfungsgebühren
  Wiederholung der Prüfung
  Bestehen der Prüfung
  Verordnung
  Prüfungstermine
  Prüfungsanmeldung
  Ansprechpartner

 

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Allgemeines

Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen sind die Industrie- und Handelskammern. Dabei kann der Prüfling bei der Industrie- und Handelskammer
seines Geschäftssitzes,
seines Wohnsitzes,
seiner Ausbildungsstätte oder
wo ein Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet, zur Sachkundeprüfung antreten. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK“ wird in Kooperation zwischen der Kammerorganisation und dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e. V. (BWV) durchgeführt.


Prüfungsinhalte

Die Sachkundeprüfung  besteht aus dem schriftlichen und praktischen Prüfungsteil.

  Der schriftliche Prüfungsteil dauert 160 Minuten und findet am PC statt und erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
Versicherungsfachliche Grundlagen, mit folgenden Inhalten:

 

- Lebensversicherung, private Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung, Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
- Verbundene Gebäudeversicherung
- Rechtschutzversicherung

  Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich
    und betrieblich geförderten Altersvorsorge

  Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungs-
    beratung
   
(Hinweis: Anhand von praxisbezogenen Aufgaben soll nachgewiesen werden,
    dass die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse vorhanden sind
    und auch praktisch angewendet werden können.)

  Der praktische Prüfungsteil dauert 20 Minuten und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel) durchgeführt. Hierbei soll der Nachweis erbracht werden, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-teilnehmerin über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Dabei kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

 

Vorsorge, mit folgenden Inhalten: 
Lebensversicherung,
Private Rentenversicherung,
Unfallversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Sach-/Vermögensversicherung, mit folgenden Inhalten: 
Haftpflichtversicherung,
Kraftfahrtversicherung
Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Gebäudeversicherung
Rechtschutzversicherung

Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die Sachkundeprüfung gilt als insgesamt nicht bestanden, wenn der praktische Prüfungsteil nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt wurde.


Prüfungsgebühren
Die Sachkundeprüfung kostet 290,00 Euro. Die Wiederholung des praktischen Prüfungsteils kostet 110,00 Euro.
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch muss zwischen den einzelnen Wiederholungsversuchen vom zweiten Prüfungsversuch an mindestens ein Jahr Abstand liegen.

Bestehen der Prüfung
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin erteilt nach bestandener Prüfung eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“.

Verordnung
Die Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater, die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung vom 15. Mai 2007 sowie die Änderung der Verordnung vom 19. Dezember 2008 entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Downloads.

  Prüfungsordnung (PDF)
  Versicherungsvermittler-Verordnung (PDF)
  Änderung der Verordnung (PDF)


Prüfungstermine 2012

Prüfungstermine

Prüfende IHK

Anmeldeschluss

08./09. März 2012

IHK zu Rostock

07. Februar 2012

14./15. Juni 2012

IHK zu Schwerin

15. Mai 2012

13./14. September 2012

IHK zu Neubrandenburg

14. August 2012


Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte bei der entsprechenden Industrie- und Handelskammer unter Beachtung des Anmeldeschlusses direkt vor. Bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist die Anmeldung zur Sachkundeprüfung ausschließlich über das Anmeldeportal möglich.

  Anmeldeportal für die Sachkundeprüfung


Ansprechpartner:
Mathias Schmidt
Tel.:0385 5103-411
E-Mail: schmidt@schwerin.ihk.de

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