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14.01.2005 - pm05_r03
IHK begrüßt Gesetzentwurf zur Verwaltungsmodernisierung
Die IHK zu Schwerin begrüßt den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten und im Landtag diskutierten Entwurf eines Verwaltungsmodernisierungs- und –vereinfachungsgesetzes.
Damit greift die Landes-CDU im Wesentlichen einen von der Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ erarbeiteten Gesetzesvorschlag vom April 2004 auf. In der von der IHK zu Schwerin initiierten Projektgruppe haben u. a. die Handwerkskammer Schwerin, die 5 Gebietskörperschaften in Westmecklenburg sowie einige Ministerien und die Schweriner Agentur für Arbeit mitgearbeitet. Diesem von der IHK vorgelegten Ergebnispapier lagen insgesamt 37 konkrete Änderungsvorschläge zu Grunde, von denen 31 durch die CDU in den Landtag eingebracht wurden.
„Dass die Landesregierung und die Opposition in der wesentlichen Zielsetzung der Entbürokratisierung und Deregulierung einig sind, zeigen die von beiden Lagern vorgelegten Gesetzentwürfe, die z. T. die selben Änderungen beinhalten.
Die Landesregierung und alle im Landtag vertretenen Parteien sind aufgefordert, gemeinsam, und zwar umgehend, den dringend notwendigen Erneuerungsprozess auch tatsächlich umzusetzen“, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
So wird durch die IHK eine Liberalisierung im Bau- und Denkmalschutz gefordert. Dabei ist eigenverantwortliches und höchstpersönliches Engagement jedes einzelnen Bürgers und der Unternehmer gefragt. IHK-Hauptgeschäftsführer Rothe wörtlich: „Es darf nicht sein, dass Unternehmer bei der Realisierung von Investitionsvorhaben einer Vielzahl verschiedener Genehmigungsbehörden gegenüber stehen. Vielmehr ist eine Bündelung innerhalb der Behörden notwendig, so dass sich Unternehmer und Bürger nur noch an einen bestimmten Ansprechpartner wenden müssen.“
„Verwaltung ist für den Bürger da und nicht umgekehrt. Verwaltung muss deshalb kunden- und dienstleistungsorientiert organisiert sein! Intensive Mitarbeiterschulungen und bürgerfreundliche Öffnungszeiten der zuständigen Behörden sind dafür unerlässliche Voraussetzungen“, so Rothe weiter. Ferner fordert er, dass die Politik den Mut besitze, auch ungewöhnliche und schwer abschätzbare neue Wege zu gehen, wie es durch die Einführung besonderer Experimentierklauseln möglich wäre. Die von der Bundesregierung ausgewiesenen Testregionen, darunter auch Westmecklenburg, bieten die hierfür notwendige Möglichkeit. Dort kann im Kleinen erst einmal geprüft und ausprobiert werden, ob bestimmte Regeln überhaupt noch notwendig sind. „Vielfach ist das Sicherheitsbedürfnis bei Bürgern, Unternehmen und auch der Verwaltung so stark ausgeprägt, dass es unternehmerische Kreativität und Risikobereitschaft überhaupt nicht zulässt. Verkrustungen, wachsendes Beharrungsvermögen und mentale Lethargie sind die Folge. Doch damit kann man einen international wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort nicht aufbauen“, mahnt Rothe.
Die IHK zu Schwerin ermutigt daher die politisch Verantwortlichen in Landesregierung und Landtag über alle Parteigrenzen hinweg, die notwendigen Freiräume für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu eröffnen. Die Testregion Westmecklenburg steht hierfür zur Verfügung! „Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aus Juni 2004 und dem Mitte Dezember 2004 vorgelegten „Erstes Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau M-V“ durch die Landesregierung sind wir auf dem richtigen Weg“, so Rothe abschließend.
Kontakt:
Assessor Siegbert Eisenach, Abt.: Recht
Tel.: (0385) 51 03 - 150
eisenach@schwerin.ihk.de
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