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13.05.2005 - pm05_i15
Durchbruch bei Bürokratieabbau - Gaststättengesetz vereinfacht und Sperrzeiten liberalisiert
Die Bemühungen um einen spürbaren Bürokratieabbau zeigen nach Einschätzung der Schweriner IHK weitere Erfolge. »Nach der Umsetzung von Vorschlägen aus der Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg zur Liberalisierung der Arbeitsstättenverordnung folgte nun der Vermittlungsausschuss unseren Vorschlägen zur Reduzierung der Gaststättenkonzessionspflicht. Die Erlaubnis zum Betrieb von Gaststätten wurde auf den wesentlichen Kern reduziert« so Klaus Uwe Scheifler, Geschäftsführer bei der IHK zu Schwerin und Projektkoordinator der Arbeitsgruppe für Bürokratieabbau in Westmecklenburg.
Am 19. Januar 2005 berichtete die "Schweriner Volkszeitung" über die Espresso-Bar in der Schweriner Innenstadt. Der Wunsch nach Barhockern zog die Pflicht, eine Gaststättenkonzession zu beantragen, nach sich. Dieser Sachverhalt und zahlreiche vergleichbare Problematiken zu weiteren Lokalen waren Anlass, nochmal mit Bundestagsmitgliedern, der Bundesregierung und einzelnen Bundesländern zu verhandeln. Der Durchbruch gelang nun der Schweriner IHK mit Hilfe des Vermittlungsausschusses. Nachdem der Bundestag dem Bürokratieabbaugesetz der Bundesregierung zugestimmt hatte, meldete der Bundesrat Bedenken an. »Besonders die Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker aus Schwerin und Volker Kröning aus Bremen hatten ein offenes Ohr für unsere gut begründeten Vorschläge« zeigte sich Scheifler erfreut. »Über beide konnten wir direkt den Vermittlungsausschuss für die entscheidene Sitzung am 11. Mai 2005 Stellungnahmen übersenden, die Grundlage der jetzigen Entscheidung waren« so Scheifler weiter.
Der Beschluss des Vermittlungsausschusses wird nach Einschätzung der Schweriner IHK weiterreichende Folgen haben. »Wir rechnen mit einer deutlichen Verbesserung für die Unternehmen: Existenzgründungen werden deutlich erleichtert, Innenstädte können belebter werden durch die Vermietung von bisher noch oft leerstehenden Objekten und das Angebot für die Kunden wird weiter verbessert« so der optimistische Ausblick der Schweriner IHK.
Die nun beschlossenen Änderungen des Gaststättengesetzes sind nach Angaben der IHK weitreichend. Eine Gaststättenkonzession braucht künftig nicht einzuholen, wer alkoholfreie Getränke, unentgeldliche Kostproben oder zubereitete Speisen anbietet. Auch Beherbergungsbetriebe, die Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste anbieten, sind künftig konzessionsfrei. Zugleich werden die Absätze 3 und 4 den § 2 GastG gestrichen. »Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass nicht mehr auf die Sitzplätze ankommt. Lediglich Alkoholausschank und die eigene Speisenzubereitung sind die Kriterien für eine erforderliche Gaststättenkonzession« so IHK-Abteilungsleiter Klaus Uwe Scheifler abschließend. Damit können sich die beiden Inhaber in der ´Espresso-Strar-Bar´ in Schwerin nun ihren Traum erfüllen und die Barhocker für Ihre Kunden endlich bestellen.
Abgerundet wird der weitreichende Beschluss des Vermittlungsausschusses durch die Aufhebung der Pflicht zum Erlass einer Sperrzeitverordnung. Nunmehr ist es den Bundesländern überlassen, ob sie eine Sperrzeit allgemein festlegen. Außerdem wird klargestellt, dass Beherbergungsbetriebe keine Gaststätten sind.
Kontakt:
Ass. Klaus Uwe Scheifler, Abt.: Industrie
Tel.: (0385) 51 03 - 131
scheifler@schwerin.ihk.de
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