29.07.2005 - pm05_b14 Richtlinien des Landes zur Ausbildungsförderung in Kraft
Die IHK zu Schwerin informiert, dass die Richtlinien zur Umsetzung der Ausbildungsplatzförderprogramme des Landes in Kraft gesetzt wurden und für die Ausbildungsunternehmen vorliegen.
Mit der 1. Säule werden betriebliche Ausbildungsplätze in erstmals ausbildenden Betrieben gefördert. Für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages werden einmalig 1.500 Euro gezahlt. Es sind nur Ausbildungsverhältnisse förderfähig, die im Zeitraum vom 01.01.2005 bis spätestens 31.12.2005 im Unternehmen beginnen; die entsprechende Antragstellung ist bis zum 15.09.2005 befristet.
Mit der 2. Säule werden betriebliche Ausbildungsplätze im Rahmen der Verbundausbildung gefördert. Zielgruppe sind Betriebe, in denen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können. Nach dem Berufsbildungsgesetz könnten diese Betriebe grundsätzlich nicht ausbilden. Der Mangel gilt aber als behoben, wenn durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes bestehende Defizite ausgeglichen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die fraglichen Ausbildungsabschnitte von einem Bildungsdienstleister oder von einem Leitbetrieb übernommen werden.
Der Bildungsdienstleister/Leitbetrieb erhält für die Lehrstellenakquisition, das Verbundmanagement und für die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungsabschnitte höchstens bis zu 150,00 Euro je Teilnehmer/Woche bei maximal 30 Wochen für Personal- und Sachausgaben.