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08.07.2005 - pm05_r34
Sanierung des Rentenlochs auf Kosten der Unternehmen
IHKs gegen vorzeitigen Einzug von Sozialbeiträgen
Noch vor möglichen Neuwahlen wird schnell ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen initiiertes und von der CDU gebilligtes Gesetz ´durchgewunken´: Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge soll auf den drittletzten Bankenarbeitstag des jeweiligen Monats vorverlegt werden. Der Bundestag hatte das Vorhaben bereits abgesegnet, heute haben die Bundesländer im Bundesrat dieses Gesetz ebenfalls verabschiedet. Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHK) befürchten, dass diese kurzsichtige Form der Rentenpolitik die Zahl der Insolvenzen im Land noch weiter ansteigen lässt. Deshalb hatten die IHKs sich an die Landesregierung gewandt und diese aufgefordert, im Bundesrat dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Die auf den ersten Blick harmlos aussehende Vorverlegung der Überweisungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge bedeutet für die Betriebe eine empfindliche Belastung. Nach derzeit geltender Rechtslage haben die Unternehmen zwei Wochen Zeit, die Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen. Dieses gesetzlich eingeräumte Zahlungsziel ist sachlich geboten, weil erst hierdurch die exakte Feststellung der im abgelaufenen Monatszeitraum gezahlten Löhne und Gehälter und somit der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht wird. Eine Lohnabrechnung wird so nur einmal in die Hand genommen. ´Durch die geplante Vorverlegung ergeben sich für die Mehrheit der Betriebe jedoch zusätzliche Belastungen: die Höhe der abzuführenden Beiträge muss zunächst geschätzt und als Abschlag überwiesen werden, erst mit der nächsten Abrechnung können die tatsächlichen Beiträge ermittelt werden. Da viele Arbeitnehmer auf Basis variabler Lohnbestandteile oder nach Stunden bezahlt werden, entstehen so aus einem Vorgang gleich zwei´, so die IHKs des Landes.
Mit dieser bürokratischen Mehrbelastung stehen die Unternehmen allein. Mehr noch: 2006 müssen sie – umstellungsbedingt – etwa 13 statt 12 Beitragszahlungen leisten. Die Bundesregierung rechnet so mit einmaligen Mehreinnahmen von ca. 20 Mrd. Euro. ´Statt auf nachhaltige Reformen in der Rentenkasse zu setzen, wird auf Kosten der Unternehmen Liquidität in Milliardenhöhe abgezogen. Die ohnehin engen Spielräume für Investitionen und Beschäftigung werden weiter geschmälert. Gerade für die überwiegend kleinen und eigenkapitalschwachen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Vorverlegung ein empfindlicher Einschnitt in ihre dünne Liquiditätsdecke.´ so die IHKs weiter Der Kreditbedarf wird vielfach steigen, die Sicherheiten und Kreditlinien aber nicht. Der Wegfall des zeitlichen Puffers bedeutet daher mindestens entgangenen Zins, im schlimmsten Fall Zinszahlung – und das Monat für Monat aufs Neue! ´Der Trend steigender Insolvenzen bei kleinen Unternehmen wird so nicht gestoppt, sondern das Risiko vergrößert, dass aus bisherigen Beitragszahlern wiederum Arbeitslose werden.´ so die IHKs abschließend.
Kontakt:
Assessor Siegbert Eisenach, Abt.: Recht
Tel.: (0385) 51 03 - 151
eisenach@schwerin.ihk.de
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