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16.09.2005 - pm05_r46
Schulung zum gemeinsamen Mahngericht für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern und die Hansestadt Hamburg haben einen Staatsvertrag unterzeichnet, wonach beim Amtsgericht Hamburg künftig ein gemeinsames zentrales Mahngericht für sämtliche Mahnverfahren beider Länder eingerichtet werden soll.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft und des Landtages in Schwerin wird das gemeinsame Mahngericht seine Arbeit bereits im November aufnehmen. Dieser Staatsvertrag ist nach Auffassung der Schweriner IHK Ausdruck der guten Kooperation zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern erhält damit ohne große finanzielle Anstrengungen ein automatisiertes, elektronisches Mahnverfahren, das sich wegen der relativ geringen Zahl an Verfahren für Mecklenburg-Vorpommern allein nicht lohnen würde. Hamburg profitiert von der intensiveren Nutzung der bereits vorhandenen EDV-Ausstattung.
"Damit hat die Landesregierung eine langjährige Forderung der Wirtschaft nach einem kurzen Mahnverfahren umgesetzt. Nach Umfragen der Schweriner IHK sind schnelle gerichtliche Mahnverfahren eine Grundvoraussetzung zur Verbesserung der Zahlungsmoral und zur Stärkung der Liquidität in den Unternehmen“, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „In Anbetracht der katastrophalen Haushaltssituation in Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Landespolitik aufgerufen, durch landesübergreifende Kooperationen Kosten zu senken. Jedoch darf es sich hierbei keineswegs um eine Einbahnstraße handeln, sondern es müssen auch in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsame Institutionen angesiedelt werden“, mahnt Rothe.
Eine Informationsveranstaltung u. a. für Antragsteller mit hohem Antragsvolumen wird am Donnerstag, dem 22.09.2005, von 9:30 bis 14:00 Uhr, im Landgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 – 2 durchgeführt, um potenzielle Nutzer des automatisierten Mahnverfahrens zu schulen. Hierbei wird auch auf die Möglichkeiten, die Anträge in elektronischer Form zu stellen, eingegangen.
Kontakt:
Assessor Siegbert Eisenach, Abt.: Recht
Tel.: (0385) 51 03 - 151
eisenach@schwerin.ihk.de
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