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28.10.2005 - pm05_r54
IHK begrüßt gemeinsames Mahngericht von Hamburg und M-V

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin begrüßt den Einsatz eines gemeinsamen Mahngerichts für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ab dem 1. November 2005.

Damit wird eine langjährige IHK-Forderung nach Schaffung eines automatisierten Mahnverfahrens umgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern bearbeiten zur Zeit 21 Amtsgerichte jährlich ca. 55.000 Mahnverfahren manuell. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt pro Fall etwa 17 Tage. Das zukünftige automatisierte Verfahren reduziert die Bearbeitungszeit bei manuellen Anträgen auf ca. 2 bis 4 Tage. EDV-gestellte Anträge werden umgehend bearbeitet. Das vorgesehene automatisierte Mahnverfahren ist nicht nur für die Justiz wesentlich kostengünstiger, sondern führt auch zu einer erheblichen Reduzierung der Verfahrensdauer. Zudem sind die Gerichtskosten nicht mit Antragstellung, sondern erst mit Zustellung des Mahnbescheids zu zahlen, was insbesondere der Wirtschaft zu Gute kommt.

"Durch die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens gewinnen alle, wobei neben den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auch die Unternehmer in unserem Bundesland zu den Nutznießern zählen. Für eine erfolgreiche Einführung des Mahnverfahrens ist es jedoch dringend erforderlich, dass ab dem 1. November 2005 bei der Antragstellung nur noch die neuen, EDV-lesbaren Antragsformulare ausgefüllt und an das Mahngericht verschickt werden.", so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Zuständig für das automatisierte Mahnverfahren ist das "Amtsgericht Hamburg - gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern" mit Sitz in Hamburg (Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg, Telefon: (040) 42811-1462).

Für sog. Mehrfachantragsteller, also Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater und größere Unternehmen, ist eine Antragstellung auf Datenträger oder direkt per online unter Zuhilfenahme der elektronischen Signatur vorgesehen.

"Durch den schnellen Erhalt eines Vollstreckungstitels wird die Zahlungsmoral nachhaltig verbessert, was den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von Vorteil ist. Auch hier zeigt sich, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit im norddeutschen Raum die öffentlichen Haushalte entlastet. Dieser Weg muss auch in Zukunft konsequent beschritten werden, wobei es sich aber keineswegs um eine Einbahnstraße handeln darf. Künftig sind auch in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt öffentliche Institutionen anzusiedeln, die Aufgaben über Ländergrenzen hinweg wahrnehmen," so IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus-Michael Rothe abschließend.

weitere Informationen unter:
www.justiz.hamburg.de
www.jm.mv-regierung.de/frame_public.htm


Kontakt:
Ass. Siegbert Eisenach, Abt.: Recht
Tel.: (0385) 51 03 - 151
eisenach@schwerin.ihk.de

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