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16.11.2005 - pm05_v13
A 241-Lückenschluss steht außer Frage

Die Wirtschaft der Region treibt seit nunmehr 15 Jahren den Lückenschluss der A 241 voran. Der Bauabschnitt vom Autobahnkreuz Wismar A 20/A 241 bis Jesendorf ist endlich begonnen worden und die Planungshürden für den Mittelabschnitt sind, wenn auch spät, genommen worden. Daher ist nach Auffassung der Schweriner IHK das erneute in Frage stellen der Fertigstellung der A 241 mehr als kontraproduktiv und für die gesamte Region wachstumshemmend.

"Es ist höchste Zeit, dass man mit Sachlichkeit, Kompetenz und Zielstrebigkeit die unendliche Geschichte der A 241 beendet. Eine weitere Standortschädigung und Vernichtung bisher getätigter Millionen schwerer privater und öffentlicher Investitionen darf sowohl aus wirtschafts- als auch aus umweltpolitischer Sicht nicht zugelassen werden", so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Auf Initiative der IHK zu Schwerin wurde Ende März 2004 eine Arbeitsgruppe zur Erörterung des Lösungsweges zur Herstellung von Rechtssicherheit der Planung der A 241 im Bauabschnitt zwischen Jesendorf und der Anschlussstelle Schwerin Nord gebildet. Die IHK zu Schwerin, das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium, Umweltverbände und die betroffenen Gebietskörperschaften waren zur Abstimmung des Verfahrens zur schnellen Rechtsetzung für die Ausweisung des faktischen Vogelschutzgebietes nordöstlich des Schweriner Sees zusammengetroffen. Die Beteiligten hatten sich damals deutlich und klar dafür ausgesprochen, alle notwendigen Voraussetzungen für die weiteren Planungsschritte zu schaffen und damit den schnellst möglichen Baubeginn im Bauabschnitt zwischen Jesendorf und der Anschlussstelle Schwerin Nord herbeizuführen. Dafür hatten die betroffenen Landkreise Nordwestmecklenburg und Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin die Schutzgebietsverordnungen für die Ausweisung von drei Landschaftsschutzgebieten in kurzer Zeit erarbeitet. Mit der inzwischen erfolgten Rechtsetzung sind die abwägungsrelevanten Rechtgrundlagen aus naturschutzfachlicher Sicht für die weiteren Planungen der A 241 geschaffen worden.

Deshalb ist es jetzt, so die IHK, völlig unakzeptabel, wenn durch erneute umweltrechtliche Bedenken der Lückenschluss wieder in Frage gestellt wird. Genau um diese Bedenken auszuräumen, hatte man die weitere Verfahrensweise zur Rechts- und Planungssicherheit für die A 241 abgestimmt.


Kontakt:
Dipl.-Ing. Ulrich Unger, Abt.: Raumordnung/Verkehr
Tel.: (0385) 51 03 - 140
unger@schwerin.ihk.de

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