19.12.2005 - pm05_p38 Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wird ihr Haus selbstverständlich auch in diesem Jahr wieder zwischen Weihnachten und Neujahr für die Unternehmer offen halten.
Es gelten zwischen den Feiertagen die üblichen Öffnungszeiten, also:
von Dienstag, dem 27. Dezember 2005, bis zum Donnerstag, dem 29. Dezember 2005 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und am Freitag, dem 30. Dezember 2005 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Kontakt: Ass. Thomas Meyer, Abt.: Zentrale Dienste
Tel.: (0385) 51 03 - 181 meyer@schwerin.ihk.de