13.04.2006 - pm06_v12 Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vereinfacht Planungen für Straßenbau
Die Bundesregierung hat am 05.04.2006 über die Regelungen für ein Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz beraten und neue Vorschläge aus dem Bundesrat aufgegriffen. Jetzt muss der Bundestag entscheiden.
Die IHK zu Schwerin begrüßt die Änderungsvorschläge zu diesem wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Damit wird den Forderungen der Wirtschaft nach einer Verkürzung der Planungsverfahren und einer generellen Überführung in gesamtdeutsches Recht sowie einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes entsprochen. Hervorzuheben ist die Streichung der Befristung von Planfeststellungsbeschlüssen, die bisher praxisfern ist. Mit den Änderungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes können nach dem derzeitigen Diskussionsstand im Kabinett die Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte um bis zu zwei Jahre verkürzt werden.
"Mit der zu erwartenden Verabschiedung dieses Gesetzes sehen wir eine entscheidende Voraussetzung zum weiteren bundesweiten Bürokratieabbau," so Ulrich Unger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. "Angesichts des dringend notwendigen Infrastrukturausbaus in Deutschland als Transitland Nr. 1 in Europa ist das Gesetz eine zwingende Grundlage, um den bisher endlosen Planverfahren ein jähes Ende zu machen und somit durch Zeitgewinn volkswirtschaftlichen Nutzen zu schaffen sowie Kosten für die Planverfahren zu sparen," so Unger abschließend.