Die IHK zu Schwerin begrüßt ausdrücklich das seit langem erwartete und mit Nachdruck geforderte Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte (Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz).
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht, dass das neue Gesetz ab dem 1. Januar 2007 in Kraft treten und das bis dahin nur in den neuen Bundesländern geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst werden kann. "Die durch das neue Gesetz hervorgebrachten erheblichen Erleichterungen werden nicht nur den weiteren Infrastrukturausbau im ländlichen Raum voranbringen, sondern insbesondere auch die von der Wirtschaft dringend benötigte Autobahn A 14 noch schneller als bisher ermöglichen", so Ulrich Unger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Die entscheidenden Neuerungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes sind im Einzelnen:
Die Festlegung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz für ausdrücklich benannte Verkehrsprojekte. Die Verkürzung des Rechtsweges wird für Projekte genutzt, die zur Herstellung der Deutschen Einheit, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.
Die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen. Künftig müssen auch sie ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist vorbringen.
Die Ausweitung der gesetzlichen Pflicht zur Duldung von Vorarbeiten (vorübergehende Markierungen, Vermessungen etc.) zur Vorbereitung der Bauausführung zur Erleichterung der Auftragsvergabe für Grundstückseigentümer.
Die Verankerung von Ermittlungserleichterungen im Fall abwesender Grundeigentümer. Künftig reicht die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle. Weitere Ermittlungsmaßnahmen sind nicht mehr erforderlich.
Einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen (10 Jahre + 5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag).
Die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen Wasserstraßenprojekten. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig durch Landesrecht geregelt werden. Die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Eine Benachrichtigung von Natur- und Umweltschutzvereinigungen über die Auslegung der Planunterlagen erfolgt im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung, d. h. ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr.
"Angesichts der dringend notwendigen Fortführung der Hinterlandserschließung für die deutschen Nordseehäfen durch den weiteren Ausbau des Autobahnnetzes im Zuge der A 20, A 21 und A 22 kommt das Gesetz zur richtigen Zeit. Andernfalls würden die Kosten für das Planungsverfahren bis zum Baurecht ansteigen und kaum noch bezahlbar sein", so Unger abschließend.