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04.01.2007 - pm07_r01
Elektronisches Registergesetz mit vielen Vorteilen

Das Gesetz über das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister (EHUG) ist am 01.01.2007 in Kraft getreten. Damit wurde das auf Papier basierende Registerwesen endgültig durch ein zeitgemäßes elektronisches System ersetzt.


„Das Anmelde- und Eintragungsverfahren wird damit wesentlich zügiger gestaltet als bisher. Jedermann kann jederzeit einen schnellen Einblick in die Registerblätter und öffentlichen Daten erhalten“, begrüßt Siegbert Eisenach, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin die Umstellung. In der Vergangenheit nahm beispielsweise die Handelsregistereintragung einer neugegründeten GmbH unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch. Nach dem neuen Gesetz soll über den Antrag nunmehr unverzüglich entschieden werden.

Für das Handels- und Genossenschaftsregister bleiben die Amtsgerichte zuständig. Anmeldungen werden jedoch künftig elektronisch übermittelt. Die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgen unter www.unternehmensregister.de. Dort können auch die publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens zentral online abgerufen werden. Ein Zusammensuchen der Unternehmensdaten aus unterschiedliche Quellen entfällt.

Mit der Einführung der elektronischen Register wird hierzulande eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Deutschland war gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten ins Hintertreffen geraten. „Die IHK-Organisation hat das Gesetzgebungsverfahren zum EHUG ständig begleitet und gefördert“, so Eisenach.

Neu ist außerdem, dass Kapitalgesellschaften und andere zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger-Verlag übermitteln müssen. Dies gilt für alle Abschlussunterlagen, die das Geschäftsjahr 2006 oder später betreffen. Die Einreichung soll elektronisch erfolgen. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren ist jedoch noch die herkömmliche Papiereinreichung zugelassen. Einzelheiten sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de eingestellt.

Die Verletzung der Offenlegungspflicht wird künftig von Amts wegen verfolgt werden.


Kontakt:
Ass. iur. Siegbert Eisenach, Abt.: Recht
Tel.: (0385) 51 03 - 151
eisenach@schwerin.ihk.de

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