Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung eröffnen sich nach Ansicht der Schweriner IHK neue Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Innenstadt.
„Die seit langem von der Wirtschaft propagierte Schwerpunktsetzung auf die Zentrenentwicklung erhält jetzt eine vereinfachte planungsrechtliche Grundlage. Dies wird die Umsetzung von Wirtschaftsentwicklungskonzepten für innerstädtische Entwicklungsflächen erheblich beschleunigen,“ so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der Schweriner IHK.
Am 15. Dezember 2006 hat der Bundesrat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 64, vom 27.12.2006, Seite 3316, veröffentlicht. Die Änderungen im Gesetz betreffen insbesondere Neuregelungen für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im besonderen Städtebaurecht. Die Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen wird erheblich erleichtert und die von den IHKs geforderte zeitliche Begrenzung des Sanierungsverfahrens schafft eine höhere Planungssicherheit und besseren Standortschutz für Unternehmen in den Innenstädten.
„Die IHK zu Schwerin begrüßt diese Baurechtsnovelle, denn sie schafft geeignete Voraussetzungen, um städtebauliche Ziele der Innenstadtentwicklung besser als bisher zu realisieren. Mit der Ausnutzung von Spielräumen der EU-Richtlinien im Bereich des Umweltrechts entspricht die Novelle auch den Forderungen der Wirtschaft,“ so der Schweriner IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus-Michael Rothe. Zum Beispiel erhalten die Innenstädte durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne einen deutlichen Standortvorteil gegenüber peripheren Stadtlagen und innerstädtische Brachflächen können schneller als bisher einer neuen Nutzung zugeführt werden. Konkret werden nach Auskunft der IHK zeit- und kostenaufwendige Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen für Vorhaben mit einer Flächengröße von bis zu 20.000 m² Grundfläche entfallen. Ebenso wird die Umweltprüfung bei Vorprüfung im Einzelfall für Vorhaben bis zu 70.000 m² Grundfläche entfallen. Auch die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird erheblich verkürzt und trägt zusätzlich zur Beschleunigung des Planungsverfahrens bei.
Folgendes Dokument finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates:
> Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: BR-Drs. 855/06 (PDF)