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08.01.2007 - pm07_v06
Neues Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz verringert Bürokratie
Die IHK zu Schwerin begrüßt ausdrücklich das seit langem erwartete und mit Nachdruck geforderte Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte (Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz). Das Gesetz ist am 16. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Damit wurde der Weg dafür frei gemacht, dass das bis dahin nur in den neuen Bundesländern geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst und das Gesetz nunmehr bundesweit rechtswirksam werden kann. "Die durch das neue Gesetz hervorgebrachten erheblichen Erleichterungen werden nicht nur den weiteren Infrastrukturausbau voranbringen, sondern insbesondere auch den Bau der von der hiesigen Wirtschaft dringend benötigten Autobahn A 14 von Wismar bis Magdeburg beschleunigen," so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Die wichtigsten Neuerungen im Gesetz umfassen nach Angaben der IHK die folgenden Bereiche:
- Die Festlegung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter
Instanz für ausdrücklich benannte Verkehrsprojekte.
- Die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für Naturschutz- und Umwelt-
schutzvereinigungen, die künftig ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen
nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist vorbringen müssen.
- Einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen.
- Die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die Betriebsgenehmigung bei den
Verkehrsflughäfen und bei Planfeststellungsbeschlüssen von besonders
wichtigen Wasserstraßenprojekten.
- Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig durch Landesrecht
geregelt werden.
- Eine Benachrichtigung von Natur- und Umweltschutzvereinigungen über die Ausle-
gung der Planunterlagen erfolgt im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung, d. h. ein
besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr.
"Angesichts der derzeit immer noch bestehenden Defizite in Bezug auf die Hinterlanderschließung der deutschen Seehäfen durch ein leistungsstarkes Autobahnnetz im Zuge der A 14, A 20, A 21 und A 22 kommt das Gesetz zur richtigen Zeit. Andernfalls dürften die Kosten für die von ihrer Dauer nicht mehr kalkulierbaren Planungsverfahren kaum noch bezahlbar sein," so Rothe abschließend.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Ulrich Unger, Abt.: Regionalentwicklung/Verkehr
Tel.: (0385) 51 03 - 141
unger@schwerin.ihk.de
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