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Pressemitteilungen

19.09.2008 - pm08_INT03
Elektronische Ausfuhranmeldung wird Pflicht

Gravierende Änderungen im Zollrecht werden am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Exportierende Unternehmen können ab diesem Zeitpunkt ihre Ausfuhren beim Zoll nur noch über das elektronische System ATLAS anmelden.

Die Tage der papiergebundenen Ausfuhrverfahren sind dann vorbei. Die Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig auf das elektronische Verfahren einstellen. „Wer zum 1. Juli 2009 die Umstellung nicht geschafft hat, muss mit erheblichen Verzögerungen bei seinen Exporten rechnen“, so Malte Rüther, Geschäftsbereichsleiter International der IHK zu Schwerin.

Dies gilt vor allem aber nicht nur für Unternehmen mit vereinfachtem Ausfuhrverfahren (Zugelassene Ausführer). Aufgrund neuer Sicherheitsregelungen im Zollrecht müssen Unternehmen künftig die Daten jeder Ausfuhr dem Binnenzollamt auch vorab melden. Die Kontrolle der Daten erfolgt ab 1. Juli 2009 ebenfalls ausschließlich durch das System ATLAS. Die Anforderungen an die Qualität der Daten und ihre rechtzeitige Bereitstellung nehmen damit deutlich zu.

Die IHK zu Schwerin ruft die exportierenden Unternehmen dazu auf, sich rechtzeitig über das Verfahren zu informieren. So fand bereits am 11. September 2008 eine Informationsveranstaltung zu ATLAS Ausfuhr in der IHK zu Schwerin statt.

Weiteres IHK-Seminar zum Ausfuhrverfahren ATLAS am 24.11.2008

Wegen der großen Nachfrage hat die IHK zu Schwerin ein zweites Seminar am 24. November 2008 geplant. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Auch dafür sind bereits über 50 Anmeldungen aus Unternehmen der Region Westmecklenburg eingegangen.


Kontakt:
Dipl. lat. wiss. Rüdiger Wissuwa, Abt.: International
Tel.: (0385) 51 03 - 3
wissuwa@schwerin.ihk.de

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