HOME
07.02.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
International
Starthilfe und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Pressemitteilungen

27.04.2010 - pm10_IHK_Nord01
IHK Nord fordert wettbewerbsfähige Stromsteuer für deutsche Seehäfen

In einem Brief an Werner Gatzer, zuständiger Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, fordert die IHK Nord von der Bundesregierung international wettbewerbsfähige Stromsteuersätze für die deutschen Seehafenbetriebe.

EU-Harmonisierungsspielräume nutzen

Mit dieser Maßnahme sollen Nachteile gegenüber der niederländischen Konkurrenz kompensiert werden. Zwar sieht das deutsche Stromsteuergesetz bereits spezielle Steuersätze für energieintensive Betriebe vor – diese gelten aber nur für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft. Umschlagbetriebe in den Seehäfen fallen bislang nicht unter diese Regelung.

Otto Lamotte, Vorsitzender der IHK Nord und Präses der Handelskammer Bremen, sagte: „Ziel der Regelungen im Stromsteuergesetz war die Entlastung energieintensiver Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen. Beide Kriterien treffen auch auf die Seehafenbetriebe zu.“ Derzeit zahlen deutsche Umschlagbetriebe 20,50 Euro Stromsteuer je Megawattstunde. Der ermäßigte Satz würde bei 12,30 Euro liegen. In den Niederlanden zahlen Hafenunternehmen mit hohem Energieverbrauch ab fünfzig Megawattstunden 10,80 Euro Stromsteuer, bei einem Verbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden wird sogar nur der EU-Mindeststeuersatz von 0,5 Euro je Megawattstunde fällig.

Die IHK Nord hält eine Ausweitung des besonderen Steuersatzes auf Seehafenbetriebe für vereinbar mit dem geltenden EU-Recht. Die maßgebliche EU-Energiesteuerrichtlinie sieht ebenfalls spezielle Stromsteuersätze für energieintensive Betriebe vor. „Wir fordern die Bundesregierung auf, Harmonisierungsspielräume zu nutzen und den Hafenstandort Deutschland zu stärken. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart“, sagte Lamotte.

Die EU-Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG sieht günstigere Stromsteuersätze für Unternehmen mit großem Energieverbrauch vor. Der Mindeststeuersatz von 0,5 Euro je Megawattstunde ist aber von jedem EU-Mitgliedstaat einzuhalten. Darüber hinaus kann jedes EU-Land die Stromsteuersätze jeweils eigenständig festlegen.

Die IHK Nord ist ein Zusammenschluss 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten mehr als 600.000 Unternehmen in Norddeutschland und stützen sich auf rund 20.000 ehrenamtlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer. Arbeitsschwerpunkte sind die Hafenwirtschaft, die maritime Technologie, die Verkehrsinfrastruktur, die Tourismuswirtschaft und die Industrie.

  www.ihk-nord.de


Kontakt:
Angela Preuß, Abt.: Standortpolitik
Tel.: (0385) 51 03 - 201
preuss@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern