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In den letzten Wochen haben IHK-Mitgliedsunternehmen Schreiben von einer Zentrale für gewerbliche Auskünfte erhalten. Unter dieser behördlich anmutender Bezeichnung wird ein Formular verschickt, mit der Bitte um Überprüfung bzw. Ergänzung der fehlenden oder fehlerhaften Daten, das den Eindruck eines behördlichen Dokuments erwecken kann.
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Sobald ein Unternehmen diesen Vordruck ausgefüllt zurückschickt, erhält es eine Rechnung von ca. 600,00 Euro. Mit der Unterschrift ist sodann ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren zustande gekommen. Entsprechende Hinweise finden sich im Kleingedruckten auf der Vorder- sowie auf der Rückseite des Schreibens.
Die IHK zu Schwerin empfiehlt daher, Angebote genau zu überprüfen und zu beachten, dass grundsätzlich keine Verpflichtung zum Abschluss irgendwelcher Rechtsgeschäfte besteht. Sollte irrtümlich eine Unterzeichnung erfolgt sein, ist eine Anfechtung wegen Irrtums zu prüfen, die aber in jedem Fall unverzüglich ausgesprochen werden muss. Unter Umständen ist anwaltliche Hilfe erforderlich.
Oft kann es für die eigene Werbung von Vorteil sein, sich in Adressbüchern und privaten Registern eintragen zu lassen. Doch in jedem Fall sollte man sich über die Qualität der Dateien, Register etc. informieren.
Unternehmen, die in derartigen Fällen Rat suchen, können sich an die IHK zu Schwerin wenden.
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