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Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Hersteller und Importeure von Elektro(nik)geräten sind künftig für die Entsorgung ihrer verkauften Geräte selbst verantwortlich. Das bisherige Entsorgungssystem ändert sich entscheidend: Nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung übernehmen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die getrennte Sammlung/Erfassung ausgedienter Elektro(nik)geräte aus privaten Haushalten. Die Rücknahme und Entsorgung liegt dann in Händen der Hersteller. Die Pflichten aus dem neuen ElektroG treten mit unterschiedlichen Fristen in Kraft. Für private Haushalte wird die getrennte Sammlung von Elektro(nik)altgeräten im März 2006 beginnen. Wer seinen defekten Haartrockner oder das alte Handy entsorgen möchte, transportiert die Altgeräte dann zur zuständigen kommunalen Sammelstelle. Hier werden die Geräte sortiert und gesammelt. Hersteller und Importeure holen die Altgeräte auf eigene Kosten ab, um sie wieder zu verwenden, zu recyceln und zu beseitigen. Die vorliegende Broschüre informiert über alle Fristen sowie die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und leistet Hilfestellung bei seiner praktischen Umsetzung

2005, 46 Seiten, A 4

 

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