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Die neue Pfandpflicht

Die letzte Stufe der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen ist zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten. Die vor allem bei den Discountern beliebten Insellösungen sind nun nicht mehr möglich. Im Prinzip muss jeder Händler jede Einweggetränkeverpackung zurücknehmen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Gleichzeitig werden zusätzliche Einweggetränke bepfandet. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen und schließt dabei die relevanten Neuregelungen der Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ein. Auch die bestehenden Ausnahmen werden beschrieben. Darüber hinaus leistet die Broschüre einen Beitrag zur wirtschaftsverträglichen Umsetzung des Pflichtpfands.

A4, 40 Seiten, 2006

 

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