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Das neue Batteriegesetz - Merkblatt
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Mit dem 1.7. ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten, das auch die Distribution in Auszügen beeinflusst. Die unter der geltenden BattVO (Batterieverordnung) geschaffenen und bewährten Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen bleiben erhalten. Eine wesentliche Neuerung ist ein geplantes zentrales Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren.
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Das BattG soll nach den EU-Vorgaben den nationalen Vollzugsbehörden einen Überblick über die am nationalen Markt vertretenen Hersteller und deren Normentreue im Hinblick auf ihre abfallrechtliche Produktverantwortung verschaffen. Die Regelungen des BattG treten gestuft in Kraft: Der Hauptteil der Vorschriften wird am 1. Dezember 2009 gültig, zu diesem Zeitpunkt verliert die BattVO ihre Gültigkeit. Erst ab 1. März 2010 gelten auch Vertreiber und Zwischenhändler als Hersteller und damit Verpflichtete nach dem BattG.
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Juli 2009, DIN A4, 4 Seiten
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IHK-Merkblatt (PDF 109 KB)
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Weitere Ergänzungen:
Flyer (0,30 Euro)
Das neue Batteriegesetz (5,00 Euro)
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