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Die Besteuerung der Biokraftstoffe erfolgt beim Verlassen des Steuerlagers. Die Steuer muss vom Händler/Produzenten berechnet und angemeldet werden.
Die Besteuerung von Biokraftstoffen wurde bereits im Jahr 2004 eingeführt, damals aber mit einem Steuersatz von 0. Mit dem zum 1.8.2006 eingeführten Energiesteuergesetz wurde die Besteuerung auf 7 Cent angehoben mit jährlich steigenden Sätzen, vorbehaltlich einer regelmäßigen Überprüfung der Steuerhöhe. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde die Steuersatzerhöhung von 2009 bis 2012 ausgesetzt, der für 2012 vorgesehene volle Satz von rund 45 Cent ist aktuell erst ab 2013 vorgesehen.
Gemischter Biodiesel wurde vom 1.8.2006 bis zum 1.1.2007 mit 15 Cent besteuert, dieser Steuersatz ist mit dem Biokraftstoffquotengesetz wieder entfallen.
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