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Geldwäschebekämpfung – Mitwirkungspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz

Die IHKs in Mecklenburg Vorpommern haben mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen ein Merkblatt zur Geldwäsche-
bekämpfung erstellt.

Ansprechpartner der IHK:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
E-Mail: gelzer@schwerin.ihk.de

Stand: September 2011

  Merkblatt (12 Seiten, 148 KB)

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