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Nach über 20 Jahren änderten sich mit Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer. Die IHK zu Schwerin hat auf der Grundlage der geltenden EU-Verordnung ein Merkblatt erarbeitet, um Unternehmern und Fahrern die Orientierung für die ab 11. April 2007 zu beachtenden Ruhe- und Lenkzeiten zu erleichtern.
Neben den neuen gesetzlichen Regelungen bietet dieses Merkblatt Hilfe zur Lenk- und Ruhezeitproblematik und bei eigenen Entscheidungen. Im IHK-Merkblatt werden außerdem die wichtigsten Festlegungen im Straßengüterverkehr für Lkw ab 3,5 t zGM dargestellt. Zu beachten ist, dass die Sozialvorschriften nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) auch für den Unternehmer gelten, der selbst im gewerblichen Güterverkehr einen Lkw ab 2,8 t zGM lenkt.
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