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Regeln für Versicherungsvermittler
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- Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer -
Die Versicherungsvermittlung erfordert eine Berufserlaubnis. Versicherungsvermittler und -berater dürfen nur selbstständig tätig werden, wenn sie zuverlässig sind und vor der IHK ihre Sachkunde und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Dann erfolgt deren Registrierung durch die IHK. Dieses IHK-Merkblatt informiert über sämtliche Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen.
Stand: Mai 2010, 8 Seiten
IHK-Merkblatt (PDF 137 KB)
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