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Feuerlöschausrüstung nach ADR
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Mit 01. Januar 2004 sind einige Ausnahmebestimmungen nunmehr auch bei innerstaatlichen Beförderungen von Gefahrgütern in bestimmten Mengen weggefallen. Das Fehlen der vorgeschriebenen Feuerlöscher auf den Beförderungseinheiten kann für Halter, Beförderer und Fahrzeugführer zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Der komplizierte Vorschriftentext ist in einer übersichtlichen Tabelle vereinfacht dargestellt worden.
Stand: 2007
Merkblatt (pdf, 220 KB)
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