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Angaben auf Geschäftsbriefen

- Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer -

Immer wieder muss die IHK zu Schwerin bei Korrespondenzschreiben mit ihren Mitgliedsunternehmen feststellen, dass die Briefbögen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Gesetzgeber bestimmt Daten, die auf keinem Briefbogen fehlen dürfen. Die vorgeschriebenen Angaben müssen in Geschäftsbriefen enthalten sein, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind.

 

Merkblatt (pdf; 270 KB)

 

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