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- Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer -
Die neue Insolvenzordnung hat die 100 Jahre alte Konkurs- und Vergleichsordnung sowie die in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Das neue Gesetzeswerk umfasst über 300 Paragraphen und ein zusätzliches Einführungsgesetz mit über 100 Artikeln. Ob des neue Recht die großen Erwartungen auch tatsächlich erfüllen wird, kann erst die Praxis zeigen. Zumindest ist nun auch im Insolvenzrecht die deutsche Einheit vollzogen.
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