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- Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer -
Die weitestreichende Neuerung ist die lange Gewährleistungsfrist, die mit 24 Monaten die zeitliche Haftung des Verkäufers im Vergleich zum geltenden Recht vervierfacht. Noch länger soll unter Umständen sogar der Baustoffhandel haften. Hier liegt die Verjährung bei fünf Jahren, wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
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