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Verbraucherbeschwerden
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Der Kunde ist König! Dies gilt den meisten Unternehmen mehr und mehr als Selbstverständlichkeit. Dennoch ist für den Verbraucher nicht immer alles zur besten Zufriedenheit. Probleme können überall auftreten, sei es bei Preis, Qualität, Zuverlässigkeit oder Vereinbarungen aller Art. Dies gilt im Einzelhandel ebenso wie gegenüber Dienstleistern oder handwerklichen Betrieben. Wenn eine Reklamation, gegebenenfalls direkt beim Geschäftsführer oder Inhaber, ohne Erfolg bleibt, stellt sich die Frage, ob ein Anwalt oder möglicherweise das Gericht eingeschaltet werden soll. Naturgemäß fällt dieser Schritt nicht leicht. Neben dem Prozess- und Kostenrisiko verhärtet ein solches Vorgehen zumeist die Fronten. Hier kann die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Abhilfe schaffen, indem sie sich als Vermittler zwischen den Parteien betätigt.
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Merkblatt (pdf, 100 KB)
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