10.03.2010, 10:00 – 15:00 Uhr Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln
Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. § 50 des Arzneimittelgesetzes nur betrieben werden, wenn Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person vorhanden sein. Die Sachkenntnisprüfung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln bei der IHK.
Termin: 10.03.2010, 10:00 – 15:00 Uhr
Ort IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12