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Wahl der Vollversammlung:
Engagieren – Wählen – Gestalten!

2008 war für die IHK zu Schwerin ein Wahljahr. Alle IHK-zugehörigen Unternehmen aus Westmecklenburg wählten Ihr "Parlament der Wirtschaft".

In der Sitzung der Vollversammlung am 12. März 2008 fassten die Mitglieder wichtige Beschlüsse zur Vorbereitung und Durchführung der IHK-Wahlen. Die Wahlordnung wurde weiter vereinfacht und die Mandatsverteilung der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.


Wahlaufruf

Wahlgruppen

Wahlmodus

Wahlausschuss

Wählerlisten und Wahlvorschläge

Wahlablauf

Amtliches Wahlergebnis


Wahlaufruf

Je mehr IHK-Mitglieder an den Wahlen zum „Parlament der Wirtschaft“ teilnehmen, desto größer ist ihr Gewicht und damit der Einfluss der Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft.

  • Eine starke Industrie- und Handelskammer kann sich besser für die Interessen der Gewerbetreibenden engagieren und sich überzeugender bei Staat und Verwaltung einsetzen.

  • Eine starke Industrie- und Handelskammer bringt den unternehmerischen Sachverstand besser ein und kann ihre Aufgaben mit mehr Einfühlungsvermögen für die Belange der Wirtschaft, mit mehr Sachkenntnis und mit mehr Praxisnähe bewältigen.

  • Eine starke Industrie- und Handelskammer erledigt ihre Aufgaben schneller und kostengünstiger als staatliche Institutionen.

Wählen Sie, damit es auch in Zukunft so bleibt!


Wahlgruppen

Der Mandatsverteilung in den Wahlgruppen wurde die Entwicklung der vergangenen Jahre in der Wirtschaftsregion Westmecklenburg zugrunde gelegt. Da alle Mitglieder der Vollversammlung insgesamt nach Ablauf ihrer Legislaturperiode ausscheiden, sind wieder alle 44 neuen Mitglieder, aufgeteilt auf die acht Wahlgruppen, zu wählen. Auf die einzelnen Wahlgruppen entfallen nunmehr folgende Mandate:

A Industrie

14 Sitze

B Groß- und Außenhandel

2 Sitze

C Einzelhandel

6 Sitze

D Kreditwirtschaft

1 Sitz 

E Verkehr und Schifffahrt

3 Sitze

F Tourismus

3 Sitze

G Versicherungen

2 Sitze

H Beratungs-, Vermittlungs- und sonstiges Dienstleistungsgewerbe

13 Sitze

                                                                                                             

Wahlmodus

Seit dem Jahr 2002 wird die Vollversammlung insgesamt für die kommende Legislaturperiode neu gewählt. Das damalige rollierende System wurde zum Beginn des Jahres 2002 aufgegeben. Die Effizienz und Kontinuität der Arbeit der Vollversammlung wird durch diese Wahl gestärkt. Zugleich wurden die Kosten des Wahlverfahrens zugunsten aller IHK-zugehörigen Unternehmen erheblich reduziert.

Wahlausschuss

Die Organisation und Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung obliegt dem Wahlausschuss der IHK. Die Vollversammlung bestellte die neuen Mitglieder des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss veröffentlicht nach der Wahlordnung alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen erforderlichen Bekanntmachungen im „Wirtschaftskompass“.

Wählerlisten, Wahlvorschläge, Kandidaten

Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Anzahl von Bewerbern haben (d.h. auch wenn drei Sitze in einer Wahlgruppe zu besetzen sind, ist ein Wahlvorschlag mit nur einem Einzelkandidaten gültig; es können aber auch mehrere Kandidaten zugleich mit einem Wahlvorschlag zur Wahl vorgeschlagen werden). Die Wahlvorschläge müssen zwingend durch ein anderes IHK-zugehöriges Unternehmen aus der gleichen Wahlgruppe eingereicht werden.

Insgesamt muss jedoch in jeder Wahlgruppe mindestens ein Bewerber mehr zur Wahl stehen, als tatsächlich zu wählen sind (d.h. bei fünf zu besetzenden Mandaten müssen mindestens sechs Bewerber zur Wahl stehen). Es findet somit in allen Wahlgruppen eine streitige Wahl statt.

Der oder die Bewerber sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung des Bewerbers beizuführen, dass er zur Annahme der Wahl bereits ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach den §§ 3 bis 5 der Wahlordnung der IHK ausschließen. Die Wiederwahl von Vollversammlungsmitgliedern ist zulässig. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem in der jeweiligen Wahlgruppe wahlberechtigten Unternehmen lesbar oder sonst nachprüfbar unterschrieben sein.Um die Unternehmen in die richtige Wahlgruppe einzuordnen und um alle Wahlberechtigten zu erfassen, erstellt die Industrie- und Handelskammer Wählerlisten. Diese enthalten, aufgeteilt nach den Wahlgruppen, den Namen sowie die Anschrift aller IHK-zugehörigen Unternehmen.

Wahlablauf

Die Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) lagen zu den üblichen werktäglichen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin zur Einsichtnahme aus. Die Wählerlisten standen in elektronischer Form zur Einsichtnahme bereit. Eine Suchmaske erleichterte das Nachschlagen.

Einsprüche gegen die Aufstellung der Wählerlisten und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten wurden binnen zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist schriftlich und mit Begründung bei der IHK eingereicht. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, konnten innerhalb der Auslegungsfrist beantragen, ihr Wahlrecht in einer anderen Gruppe als der ausgewiesenen auszuüben (§§ 13, 14 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin).

Amtliches Wahlergebnis (11.12.2008)

Die IHK-zugehörigen Unternehmen Westmecklenburgs haben die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gewählt.
Die 20.956 wahlberechtigten Unternehmen haben 2008 über die personelle Zusammensetzung der zukünftigen 44-köpfigen Vollversammlung entschieden. Das ehrenamtlich arbeitende Gremium wird für sechs Jahre mit unternehmerischem Sachverstand Handlungsfelder und Positionen der Wirtschaft in Westmecklenburg und für Mecklenburg-Vorpommern mit gestalten.

Zu Beginn ihrer sechsjährigen Amtszeit haben die Vollversammlungsmitglieder der Schweriner IHK auf ihrer konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2008 aus ihren Reihen ein neues Präsidium gewählt.

  IHK-Präsidium

  IHK-Vollversammlung


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